Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Er ist in den internen Informationsfluss des Ortsverbandes eingebunden. Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann er auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitbegrenzt unterstützt werden.